Direkt zum Inhalt

Vermeiden Sie giftige oder schädliche Substanzen

Der Begriff „gefährliche Chemikalien“ bezieht sich auf verschiedene Stoffe oder Gemische, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können. Einige der in diese Kategorie fallenden Stoffe werden bei der Herstellung von Farben verwendet.

Die traditionellen Inhaltsstoffe von Farben, die giftig oder schädlich sind, werden derzeit von der EU-ECHA-Gesetzgebung, GPP und den Umweltzeichenkriterien behandelt.

Die größte Sorge in Bezug auf diese Chemikalien betrifft ihre Emissionen und die damit verbundenen Auswirkungen während der Verwendung von Lackprodukten sowie ihre Freisetzung in die Luft und nicht den Produktionsprozess des Lackprodukts. Dennoch sollten diese Kriterien auch bei der Auswahl der Rohstoffe beachtet werden. Es ist nämlich proaktives Handeln erforderlich, um zu beurteilen, ob sie die durch die Gesetzgebung auferlegten Beschränkungen einhalten. Durch das Einfordern von Nachweisen über die Verwendung von Stoffen von Rohstofflieferanten kann das notwendige Vertrauen für die Entwicklung nachhaltiger Farben- und Lackformulierungen gewonnen werden.

Wie begrenzen die Umweltzeichen in Europa und die Praxis des umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) die Verwendung gefährlicher Chemikalien in Farben und Beschichtungsprodukten?

Diese Analyse soll einen einfachen Überblick über die Umweltzeichen in Europa und die Anforderungen des Green Public Procurement (GPP) an die Verwendung gefährlicher Chemikalien geben. Hersteller von Farben und Beschichtungsprodukten können das Umweltzeichen in Europa beantragen, um es für eine bestimmte Produktgruppe zu verwenden, oder sich für die Teilnahme am GPP qualifizieren, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Die wichtigsten Gruppen identifizierter besorgniserregender Chemikalien und ihre zulässigen Mengen sind in der folgenden Tabelle kurz beschrieben. Es ist zu beachten, dass die GPP-Kriterien indikativ sind. Die EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, sie individuell anzuwenden und anzupassen.

Aktualisiert am 9. August 2021

EU-Kriterien für grüne öffentliche Beschaffung (2018) 1 EU EcoLabel (2018) 2 Nordischer Schwan (2021) 3 Blauer Engel (2019) 4
Isothiazolinon-Verbindungen (innen) 500 ppm

500 ppm

BIT ≤ 500 ppm, MIT < 15 ppm, OIT < 15 ppm, CIT/MIT (3:1) < 15 ppm

600 ppm BIT ≤ 10 ppm, MIT < 1,5 ppm, CIT < 0,5 ppm, Alle anderen Isothiazolinone < 2 ppm
Isothiazolinon-Verbindungen (Freiland) 500 ppm

500ppm

1500 ppm BIT < 400 ppm, CIT und Kombination CIT/MIT (3:1) Insgesamt <15 ppm
Flüchtige organische Lösungsmittel (VOCs) (matt) 100 000 ppm 10 000 ppm 10 000 ppm 700 ppm
Flüchtige organische Lösungsmittel (VOCs) (glänzend) 100 000 ppm 40 000 ppm 40 000 ppm 700 ppm
Flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (VAH) - 100 ppm 100 ppm -
Antimon - 100 ppm 100 ppm -
Selen 100 ppm 100 ppm 100 ppm -
Barium - 100 ppm 100 ppm -
EINrsen 100 ppm 100 ppm 100 ppm -
Chrom VI 100 ppm 100 ppm 100 ppm -
Quecksilber 100 ppm 100 ppm 100 ppm -
Das Blei 100 ppm 100 ppm 100 ppm 200 ppm
Phthalate 100 ppm 100 ppm - -
Cadmium 100 ppm 100 ppm 100 ppm -
Schwermetalle - - - -
Halogenierte organische Lösungsmittel - - - -
Formaldehyd 10 ppm 10 ppm 10 ppm 10 ppm
Perfluorierte Alkylsulfonate (PFAS) - nicht verwendet/nur verwendet in wasserbeständigen oder wasserabweisenden Farben mit einer Ergiebigkeit von mehr als 8 m2/l - -
Alkylphenolethoxylate (APEOs) - - - -
Siliconharz-Emulsion - 20 000 ppm - -
Lösungsmittel H304 (R65) - 20 000 ppm - -
Nicht umgesetztes Monomer - 500 ppm 100 ppm 500 ppm
Alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid/Quarz - - 10 000 ppm -
Binde- und Vernetzungsmittel: Adipinsäuredihydrazid (ADH) - 10 000 ppm - -
Paints For Life übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der gesammelten und in der Tabelle dargestellten Informationen. Um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt sind, besuchen Sie bitte die unten angegebenen Datenquellen.

Datenquellen:

1)
ES Zaļā publiskā iepirkuma kritēriji
2)
ES ekomarķējums
3)
Ziemeļu gulbis